In den letzten Wochen wurden immer wieder Gerüchte laut, dass das Freihandelsabkommen der EU mit Indonesien auf der Zielgraden sei und kurzfristig ein Abschluss oder gar einer Anwendbarkeit in Aussicht steht.
Über unseren Spitzenverband textil+mode haben wir hierzu nun aktuelle Informationen vorliegen, die wir Ihnen gerne nachfolgend wiedergeben:
Die Europäische Union und Indonesien haben nach fast zehn Jahren Verhandlungen eine politische Einigung für ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement – CEPA) erreicht.
Das Agreement zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Prabowo Subianto der Republik Indonesien gilt als entscheidender Meilenstein auf dem Weg zum definitiven Abschluss des Abkommens durch Handelskommissar Maroš Šefčovič und Koordinierungsminister Airlangga Hartarto bis September 2025.
Die technischen Verhandlungen befinden sich aktuell in der Endphase und die meisten offenen Fragen sind geklärt; es gibt keine wesentlichen Streitpunkte mehr zwischen der EU und Indonesien. Für die verbleibenden offenen Fragen wurde ein Landekorridor aufgezeichnet. Beide Seiten bewerten die aktuelle Dynamik sehr positiv.
Marktzugang und Liberalisierung
Wie wir aus guter Quelle erfahren haben, schreiten insbesondere die Verhandlungen über den Marktzugang gut voran. Indonesien sei vom Angebot der EU positiv überrascht gewesen und sei zuversichtlich, das bestmögliche Ergebnis erreichen zu können. So sollen etwa 96 Prozent der Produkte vollständig liberalisiert werden; zum Thema Einfuhrlizenzen sei eine Einigung erzielt worden. Von den zollfreien indonesischen Exporten in die EU sollen unter anderem Textilien, Kunststoffe und landwirtschaftliche Produkte betroffen sein. Die EU werde im Gegenzug ihre Zölle auf bestimmte Industriegüter und Agrarprodukte reduzieren.
Das Abkommen soll auch dem Ziel der Stabilisierung und Diversifizierung wichtiger Lieferketten dienen, etwa für Textilrohstoffe und industrielle Werkstoffe. Die Vereinbarungen sollen auch Verpflichtungen zu Umwelt-, Sozial- und Transparenzstandards umfassen.
Die Verhandlungen über Dienstleistungen sind bereits abgeschlossen, im Bereich Investitionen werden keine größeren Probleme mehr erwartet. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen seien 99,99 Prozent des Kapitels abgeschlossen. Das Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ wurde in „Handel und nachhaltiges Wachstum“ umbenannt und gilt als das umfassendste, das je von beiden Seiten ausgehandelt wurde.
Zeitplan
Die indonesische Seite hat den folgenden Zeitplan kommuniziert, den sie allerdings selbst als „ehrgeizig“ bezeichnet:
- Mitte Juli 2025: Abschluss der wesentlichen Punkte
- September 2025: Offizielle Verkündung des Deals
- 2026: Unterzeichnung
- Ende 2026 / Anfang 2027: Inkrafttreten
Ratifizierung
Indonesien bereitet sich bereits auf die Ratifizierungsphase vor. Obwohl der Prozess weniger komplex ist als in der EU, sind dennoch formale Verfahren erforderlich. Es ist unwahrscheinlich, dass das indonesische Parlament das Abkommen ablehnt, obwohl die Bedeutung des Abkommens öffentliches und politisches Interesse wecken könnte.
Bedenken wurden jedoch – wie bereits beim EU-Mercosur-Abkommen – hinsichtlich der Unsicherheit des EU-Ratifizierungsprozesses geäußert, insbesondere im Hinblick auf die Zugeständnisse Indonesiens.
Langfristige Vision und Zusammenarbeit
Mit dem neuen Abkommen dürfte Indonesien als bedeutender Produktionsstandort an wirtschaftlicher Relevanz gewinnen – ca. 300 deutsche Unternehmen sind dort aktiv und bieten Potenzial zur Expansion.
Indonesien betrachtet CEPA als strategisches Abkommen und eine beiderseitige Gewinnsituation (Win-win-Situation). Außer mit der EU plant das Land auch Handelsverträge mit Kanada (Unterzeichnung im September 2025) und Peru (Inkrafttreten kommenden Monat).
Indonesien bevorzugt künftig die Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des CEPA über den darin verankerten Streitbeilegungsmechanismus, um WTO-Klagen zu vermeiden.
Wesentlich für die weiteren betrieblichen Planungen dürfte sein, dass mit einem Inkrafttreten bzw. einer Anwendbarkeit nicht vor Ende 2026 / Anfang 2027 zu rechnen ist.
Weitere Information zum Abkommen, darunter auch die voraussichtlich anwendbaren Ursprungsregeln, können Sie über die Seiten der Europäischen Kommission (Generaldirektion Trade and Economic Security) abrufen.
