In einer gestern veröffentlichten Pressemeldung hat die EU bekanntgegeben, dass die EU und Indien die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen haben.
Hier möchten wir Ihnen nachfolgende Information zum Thema, die uns unser Spitzenverband textil + mode zur Verfügung gestellt hat, gerne weitergeben.
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„Mit der am Dienstag verkündeten Einigung mit Indien bringt die Europäische Kommission die 2007 begonnenen und dann von 2013 bis 2022 unterbrochenen Verhandlungen zu Ende.
Das Abkommen beabsichtigt, die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den zweit- und viertgrößten Volkswirtschaften der Welt in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen zu stärken und unterstreicht das gemeinsame Bekenntnis beider Seiten zu wirtschaftlicher Offenheit und regelbasiertem Handel. […] Bei einer Aussprache im Handelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments am Dienstag wurde das Abkommen fraktionsübergreifend begrüßt.
Inhalt
Aktuell gibt es noch keine endgültige und rechtsverbindliche Fassung. Zahlreiche Punkte müssen noch verhandelt werden. Bisher vorgesehen sind unter anderem:
- Abschaffung oder Senkung von 96,6 Prozent der indischen Einfuhrzölle auf EU-Warenexporte
- Zollsenkungen für Bekleidung und Schuhe
- Ursprungsregeln für Bekleidung: doppelter Tarifsprung
- Ursprungsnachweis: Alternativen zum herkömmlichen papierbasierten Ursprungsnachweis im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen Lösung möglich, aber noch nicht sicher bestätigt
Die bisher veröffentlichten Einzelheiten und Hintergrundinformationen finden Sie unter:
Weitere statistische Angaben zum Handel zwischen der EU und Indien finden Sie in der Anlage.
Ein eigenes Kapitel in dem neuen Handelsabkommen unterstützt kleine EU-Unternehmen dabei, die neuen Exportmöglichkeiten optimal zu nutzen. Beide Seiten richten spezielle Anlaufstellen ein, um KMU-relevante Informationen zum Freihandelsabkommen bereitzustellen und sie bei allen spezifischen Fragen zur Nutzung der Bestimmungen zu unterstützen. Darüber hinaus werden insbesondere KMU von den durch das Abkommen gewährten Zollsenkungen, dem Abbau regulatorischer Hürden sowie der Transparenz, Stabilität und Planbarkeit profitieren.
Das Abkommen gewährleistet einen hohen Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (IP), darunter Urheberrechte, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnisse und Sortenschutzrechte. Es baut auf bestehenden internationalen IP-Abkommen auf und harmonisiert die indischen und EU-Rechte zum geistigen Eigentum. Dies erleichtert es EU- und indischen Unternehmen, die auf IP angewiesen sind, Handel zu treiben und in den jeweiligen Märkten zu investieren.
Das Abkommen enthält ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Dieses Kapitel stärkt den Umweltschutz, befasst sich mit dem Klimawandel, schützt die Rechte von Arbeitnehmern, fördert die Stärkung der Rolle der Frau, bietet eine Plattform für Dialog und Zusammenarbeit in handelsbezogenen Umwelt- und Klimafragen und gewährleistet eine effektive Umsetzung.
Nächste Schritte
Die nächsten Schritte auf dem Weg zur Inkraftsetzung des Abkommens sind:
- Veröffentlichung der ausgehandelten Entwürfe
- rechtliche Überarbeitung („legal scrubbing“) und Übersetzung in alle Amtssprachen der EU
- Vorlage des Abkommens an den EU-Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss
- Annahme durch den EU-Rat
- Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und Indien
- Zustimmung des EU-Parlaments zum Abkommen
- Beschluss des EU-Rates über den Abschluss des Abkommens
Sobald Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es sodann in Kraft treten.
Einordnung
Das neue Freihandelsabkommen schafft einen Markt mit fast 2 Milliarden Konsumenten. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič sieht den Deal als „Entscheidung für Offenheit statt Protektionismus, für Zusammenarbeit statt Fragmentierung und für regelbasierten Handel statt Unberechenbarkeit“.
Indien hat erhebliche strategische Bedeutung sowohl als Beschaffungsland als auch als wachsender Absatzmarkt. 2024 beliefen sich die indischen Textilexporte in die EU auf 6,8 Milliarden Euro, während die Schuhexporte eine Milliarde Euro überstiegen. Bereits jetzt handeln die EU und Indien jährlich mit Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Milliarden Euro und sichern damit laut Angabe der EU-Kommission fast 800 000 Arbeitsplätze in der EU.
Das neue Abkommen soll die EU-Warenexporte nach Indien bis 2032 verdoppeln, indem Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Warenexporte nach Indien abgeschafft oder reduziert werden. Insgesamt werden die Zollsenkungen jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte einsparen.
Indien ist die am schnellsten wachsende große Volkswirtschaft mit einem jährlichen BIP von 3,4 Billionen Euro. Laut EU-Kommission handelt es sich um die ambitionierteste Handelsöffnung, die Indien jemals einem Handelspartner gewährt hat.
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Sobald uns weitere Details, insbesondere zu den Ursprungsregeln und zum Zollabbau vorliegen, werden wir hierüber informieren.
