Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Online-Befragung der Unternehmen


Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die Unternehmen an einer Befragung zum Hinweisgeberschutzgesetz teilzunehmen. Sofern Ihr Unternehmen über eine interne Meldestelle verfügt, leiten Sie die Befragung bitte an die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen weiter. Sollte keine Meldestelle eingerichtet sein, werden Sie dennoch gebeten kurz an der Befragung teilzunehmen. Diese Information ist ebenfalls wertvoll für die Untersuchung.

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) als zentraler Bestandteil der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines Schutzsystems für Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Meldestellen melden. 

Die Wirkung des Gesetzes wird durch die Bundesregierung und Europäische Kommission evaluiert. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz führt das Statistische Bundesamt diese Befragung durch. Mit den Ergebnissen sollen Anpassungsbedarfe des Hinweisgeberschutzgesetzes im Rahmen bestehender Gestaltungsoptionen identifiziert werden.

Dafür sind Erkenntnisse aus der Praxis notwendig. Die Befragung ist bis einschließlich 31.10.2025 online und kann über den folgenden Link aufrufen werden:

Die Beantwortung dauert in etwa 20 Minuten und erfolgt anonym und freiwillig, sodass keine Rückschlüsse auf Personen oder Unternehmen möglich sind. Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Onlinefragebogen. Bei Fragen zur Befragung können Sie sich jederzeit an Destatis wenden: evaluierung-hinweisgeberschutz@destatis.de