EUDR: EU-Kommission legt Vereinfachungspaket vor


Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2026 ihr erwartetes Vereinfachungspaket zur Entwaldungsverordnung EUDR veröffentlicht. Zukünftig sollen Häute, Felle und Leder von Rindern von der Verordnung ausgenommen werden genauso wie sämtliche Produktproben und Produkte, die lediglich zur Untersuchung, Analyse oder Prüfung dienen. 

Am 4. Mai 2026 hat die EU-Kommission ihr Review-Paket zur EUDR vorgelegt. Die zugehörige Pressmeldung finden Sie hier. Mit der Trilogeinigung Ende 2025 wurde die EU-Kommission verpflichtet, bis Ende April 2026 einen Vereinfachungsbericht vorzulegen. Mit der Veröffentlichung erfüllt sie diesen Auftrag, allerdings ohne weitere Eingriffe am Verordnungstext vorzunehmen. 

Das Review-Paket besteht aus mehreren Teilen: 

Die FAQ und Leitlinien geben nun den Verordnungsstand vom Dezember 2025 wieder. Während in der ursprünglichen EUDR alle Akteure einer Lieferkette eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben mussten, ist diese Pflicht auf den Importeur/Erstinverkehrbringer konzentriert. Der Leitfaden präzisiert die verbleibenden Pflichten für nachgelagerte Akteure: Sie müssen die Standard-Geschäftsdaten ihrer direkten Lieferanten erfassen (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse), die in Rechnungen und Lieferdokumenten vorliegen. Nur wenn der direkte Lieferant ein Importeur ist, kommt die Pflicht zur Erfassung der Referenznummer hinzu. 

Weitere praktische Änderungen ergeben sich aus dem delegierten Rechtsakt und den Anpassungen des Anhangs I der Verordnung. Besonders hervorzuheben sind: 

  • Bestimmte Leder-Erzeugnisse (HS-Codes: ex 4101, ex 4104, ex 4107) werden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen. 
  • Unter den Rohstoff „Holz“ fallen keine Produkte aus Bambus, Rattan und anderen holzartigen Materialien wie Schilf, Binsen, Weidenruten, Raffia, Getreidestroh sowie Lindenrinde. 
  • Produktproben und Produkte, die zur Untersuchung, Analyse oder Prüfung dienen, sind von der Verordnung ausgenommen. 
  • Marketing- und Informationsmaterialien wie Gebrauchsanweisungen, Broschüren, Kataloge und Etiketten, die einem Produkt beiliegen oder zu Marketing- oder Informationszwecken kostenlos zur Verfügung gestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EUDR. 

Begleitend wird die EU-Kommission zentrale Datenbanken zu den relevanten Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und zu Zertifizierungssystemen für EUDR-relevante Rohstoffe einrichten. Bislang musste jedes Unternehmen für jede Kombination aus Rohstoff und Erzeugerland selbst recherchieren, welche Gesetze gelten und welche Zertifizierungen anerkannt werden. Die Datenbanken sollen gemeinsam mit Drittländern und Zertifizierungsorganisationen aufgebaut werden. 

Auf technischer Seite kündigt die EU-Kommission Anpassungen am Informationssystem (TRACES NT) an. Das System soll im Juni 2026 mit neuen Funktionen wieder verfügbar sein. 

Der Anwendungsbeginn der EUDR bleibt unverändert, mit einer wichtigen Differenzierung: Große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor müssen ab dem 30. Dezember 2026 die Verordnung anwenden; andere Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Holzverarbeitende kleine Betriebe haben damit denselben Anwendungstermin wie große Unternehmen. Diese Sonderregelung trägt der bisherigen EU-Holzverordnung Rechnung. 

Die öffentliche Konsultation zum delegierten Rechtsakts läuft bis zum 1. Juni 2026. textil+mode wird sich aktiv mit einer Stellungnahme einbringen. 

Über den weiteren Prozess halten wir Sie informiert. 

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