Die Europäische Union und die USA haben am 27.Juli ein Rahmenabkommen bekannt gegeben, in dem eine Zollobergrenze von 15 Prozent für die meisten EU-Exporte in die USA vereinbart wurde. Damit wird der zuvor angekündigte Zollsatz von 30 Prozent vermieden, mit dem die US-Regierung zuvor gedroht hatte.
Nach Angaben des Weißen Hauses ist die Obergrenze von 15 Prozent nunmehr am 7. August 2025 in Kraft getreten. Die dazugehörige Erklärung aus Washington finden Sie hier.
Die Lage bleibt jedoch weiterhin unklar. Der offizielle Text des Abkommens ist noch nicht veröffentlicht und es gibt erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den Angaben beider Parteien. Diese Asymmetrie deutet darauf hin, dass das Abkommen in verschiedenen Sektoren möglicherweise noch verhandelt wird. Nur begrenzte Bereiche wie Halbleiter, Pharmazeutika, Luftfahrt, bestimmte Rohstoffe und Chemikalien wurden mit Null-bis-Null-Zollbestimmungen klar definiert.
Laut einer Euratex-Datenanalyse ergibt sich für die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie folgendes Bild:
- 1 166 Produktkategorien, deren Meistbegünstigungszollsatz vor dem „Tag der Befreiung“ unter 15 Prozent lag, unterliegen nun dem neuen Satz von 15 Prozent.
- Für 180 Produktkategorien, hauptsächlich im Bereich Bekleidung und Kleidung (HS-Codes 61 – 62), galten bisher Meistbegünstigungszölle von über 15 Prozent, die unverändert bleiben und nicht auf 15 Prozent gesenkt werden.
- Darüber hinaus waren 221 Produktkategorien der Branche zuvor zollfrei und unterliegen nun Zöllen von bis zu 15 Prozent.
Die detaillierte Produkttabelle finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Diese Zölle gelten derzeit, können sich jedoch bis zur Veröffentlichung einer offiziellen Mitteilung der Europäischen Kommission noch ändern.
Weitere wichtige Informationen zur aktuellen US-Handelspolitik:
Ab dem 29. August 2025 sind EU-Sendungen unter 800 US-Dollar nicht mehr zollfrei. Sie unterliegen somit den gleichen Zöllen wie alle anderen EU-Produkte.
Für internationale Postsendungen haben Transportunternehmen die Wahl, Zölle zu erheben, indem sie
- den bestehenden Zollsatz pro Paket (z. B. 16,5 Prozent für 6109 10) oder
- einen spezifischen Zollsatz pro Paket anwenden, der für EU-Waren 80 US-Dollar pro Paket beträgt und der nur bis zum 1. März 2026 gilt.
Eine detaillierte Erläuterung dieser Änderungen finden Sie im beigefügten FAQ-Dokument.
Wichtig: Da die offizielle Mitteilung bis dato noch fehlt, ist die Situation sehr unsicher und kann sich bis zur Veröffentlichung der offiziellen Vereinbarung täglich ändern.
Gleichzeitig stehen die entstehenden Überkapazitäten in asiatischen Ländern als Folge der US-Handelspolitik unter intensiver Beobachtung von EU-Seite. Die von der Kommissions-Task Force für Importüberwachung im Hinblick auf entstehende Überkapazitäten veröffentlichte Heatmap finden Sie ebenfalls im Anhang dieser E-Mail.

