Erinnerung zur Abgabe der Informationen ins europäische Schadstoffregister über BUBE - Frist: 30.04.2026


Wir möchten die Betreiber der 10.10.1-er Anlagen (zum Vorbehandeln und Bleichen) daran erinnern, dass bis zum 30.04.2026 der sogenannte PRTR-Bericht über die im Vorjahr freigesetzten Emissionen abgegeben werden muss. Die Angaben sind über das Internetportal BUBE unter https://bube-portal.de/ zu melden. 

Erforderlich sind hierfür die Berechnungen der Frachten über die Messungen der Abwasserschadstoffe und die Gesamt-Abwassermenge, sowie die Menge an gefährlichen und ungefährlichen Abfällen. Eine Angabe ist nur erforderlich, wenn die Schwellenwerte der Bagatellmengen überschritten werden.

 

Zur Abgabe der Emissionserklärung gemäß der 11.BImSchV für die Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Ziffer 10.23 der Ziffer 4. BImSchV:

wie wir bereits in unserem Rundschreiben am 15.12.2025 informiert haben, wird auf die Abgabe der Emissionserklärung 2024 durch den Umbau des Abgabeportals BUBE jetzt vollständig verzichtet. Deshalb wurden von den zuständigen Behörden auch noch keine Zugangsdaten zum Portal versendet. 

Wir bitten um Rückmeldung – insbesondere von Unternehmen aus anderen Bundesländern – sollten Sie eine solche Meldung bis Ende Januar nicht erhalten haben. Die Vorgehensweise für das nächste Berichtsjahr 2028 ist noch unklar, da derzeit die 11. BImSchV geändert wird. 

Wir halten Sie weiterhin informiert.