Im Rahmen der EUDR hat die EU-Kommission eine Länder-Benchmarking-Liste veröffentlicht. Es ist ein zentrales Dokument für die nationalen Kontrollbehörden, aber auch ein wichtiges Bewertungskriterium für Unternehmen, die der Verordnung unterliegen und ihrer Sorgfaltsprüfpflicht nachkommen müssen.
Die EU-Kommission hat Ende Mai 2025 ihre angekündigte Benchmarking-Liste veröffentlicht. Im Rahmen einer Durchführungsverordnung werden Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko im Zusammenhang mit der Produktion der sieben unter die EUDR fallenden Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz) eingeteilt.
Die Risikoeinstufung bestimmt darüber, wie umfangreich die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe und Produkte aus diesen Ländern sind, die Unternehmen verpflichtend einzuhalten haben und wirkt sich auch auf die vorgeschriebene Kontrollquote der nationalen Kontrollbehörden (in Deutschland: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE) aus.
- Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko müssen bestimmte Informationen (u. a. zur Art und Menge der relevanten Erzeugnisse) zusammengetragen und übermittelt werden (siehe Art. 9 EUDR). Jährlich wird ein Prozent der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
- Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit mittlerem Risiko müssen ebenfalls die genannten Informationen nach Art. 9 EUDR zusammengetragen werden. Zusätzlich müssen eine Risikoprüfung auf Konformität der relevanten Erzeugnisse mit der EUDR sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung erfolgen (siehe Art. 10, 11 EUDR). Jährlich werden drei Prozent der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
- Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit hohem Risiko gelten die gleichen Sorgfaltspflichten wie für solche aus Ländern mit mittlerem Risiko. Die jährlichen Prüfungen werden allerdings bei neun Prozent der betroffenen Marktteilnehmer durchgeführt.
Das veröffentlichte Länder-Benchmark (Annex zur Verordnung) enthält diejenigen Länder mit niedrigem Risiko für Entwaldung sowie mit besonders hohem Risiko. Länder mit normalem Risiko für Entwaldung werden darin nicht namentlich gelistet. Sie sind allein durch den Verordnungstext als Länder mit „normalem Risiko“ eingestuft.
- Niedrigrisikoländer (low risk countries): Deutschland, UK, USA, China gehören mit insgesamt 137 anderen Ländern in diese Kategorie.
- Hochrisikoländer (high risk countries): In dieser Kategorie sind die vier Länder Weißrussland, Myanmar, Nordkorea und Russland gelistet.
- Länder mit normalem Risiko: Alle übrigen Länder.
Die Einstufung der Länder erfolgt dynamisch; eine erste Überprüfung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Parallel zur Benchmarking-Liste hat die Kommission auch ein Arbeitspapier der zuständigen Kommissionsdienststellen veröffentlicht, das die Methodik erläutert, mit dem die Liste erstellt wurde.
Übersetzungen in alle Amtssprachen der EU werden verfügbar sein, sobald die Durchführungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.
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