Elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus der Schweiz


Mit Wirkung vom 16.03.2026 hat die Schweiz begonnen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 elektronisch auszustellen. 

Die Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung kann mit Hilfe eines Links überprüft werden. Hierzu ist der QR-Code in Feld 11 der Warenverkehrsbescheinigung zu scannen oder der vollständige Pfad des Links aus der Fußzeile der Bescheinigung einzugeben.

Weitere Informationen, bzw. die zum Thema veröffentlichten Meldungen auf den Seiten der deutschen und der schweizerischen Zollverwaltung, finden Sie unter den nachfolgenden Links: 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_warenverkehr_schweiz_1.html

https://www.bazg.admin.ch/de/newnsb/xlPg4iwm0PHjMzJOZMhwZ

https://www.bazg.admin.ch/de/certificat-digitale-wvb-eur-1