Vortragsveranstaltung "Mögliche Strategien bei Arbeitszeit, bei Teilarbeitsunfähigkeit und beim Umgang mit dem Betriebsrat"


Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung mit den nachfolgenden Themen ein: 

Mögliche Strategien bei Arbeitszeit, bei Teilarbeitsunfähigkeit und beim Umgang mit dem Betriebsrat


Mittwoch, 25. November 2026, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Hauptgeschäftsstelle Münster

Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink (Strategisches Arbeitsrecht)


Die Themenkomplexe im Einzelnen:

Die diesjährige Veranstaltung befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Personalarbeit, die eine hohe Relevanz für die tägliche Arbeit aufweisen.

1.  Strategien bei der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitrecht gehört sicherlich zu den Themen, das von der betrieblichen Praxis angesichts seiner unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Regelungsebenen: Individualarbeits-, Betriebsverfassungs- und Tarifrecht und seines Bezugs zum Arbeitsschutz als sehr komplex und nur schwer handhabbar angesehen wird. 

In dem Vortrag werden unterschiedliche Problemstellungen im Hinblick auf die Arbeitszeitlage (Direktionsrecht des Arbeitgebers, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates), die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden (Erhöhung und Verringerung) und die Vergütung von Arbeitszeit dargestellt und Lösungsmöglichkeiten angeboten werden. Schließlich wird der richtige Umgang mit den Vorgaben des Arbeitsschutzes aufgezeigt und dabei die Frage der Arbeitszeiterfassung thematisiert.

2. Strategien bei der Teilarbeitsunfähigkeit

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird erstmals die Möglichkeit einer Teilarbeitsunfähigkeit geregelt (§ 44c SGB V n. F.). Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2028. Sie ermöglicht die ärztliche Feststellung einer Teilarbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. 

Das Referat stellt die neue gesetzliche Regelung und deren Voraussetzungen dar und beleuchtet dabei die Wechselwirkungen der neuen Gestaltungsmöglichkeit zu Themen wie stufenweiser Wiedereingliederung, leidensgerechter Arbeitsplatz, Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung und der Unfähigkeit zur Verrichtung von Nachtarbeit.

3. Strategien beim Umgang mit dem Betriebsrat

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist die Leitmaxime des Betriebsverfassungsrechts. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die sich aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte ergeben, ist es aus Arbeitgebersicht wichtig, Handlungsoptionen zu kennen, um diese interessengerecht umzusetzen.


Der Referent

Prof. Dr. Kleinebrink ist ehemaliger Geschäftsführer der VBU – Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. und heute als Rechtsanwalt tätig. Neben seiner Verbandsarbeit wirkte Herr Kleinebrink als Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Hochschule Niederrhein, wo er die Lehre vom strategischen Arbeitsrecht entwickelte, die zeigt, auf welchen arbeitsrechtlichen Wegen ein vom Unternehmen vorgegebenes betriebswirtschaftliches Ziel erreicht werden, kann und, welche Chancen und Risiken zu vergegenwärtigen sind. Er veröffentlichte in den vergangenen Jahrzehnten über 350 Fachaufsätze, Bücher und Buchbeiträge. Zudem ist er ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und dort dem 7. Senat zugeteilt.

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