Seminar für (neugewählte) Betriebsratsmitglieder nach § 37 Absatz 6 BetrVG: „Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten“


Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an neu gewählte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder sowie an erfahrene Betriebsratsmitglieder, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten. Ziel ist es, einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zu vermitteln und konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Betriebsratsarbeit aufzuzeigen.

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Sie bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen aktiv mitzugestalten und die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll zu vertreten.

Doch bei welchen betrieblichen Entscheidungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? Wo liegen die Grenzen der Mitbestimmung? Und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können?

Themenschwerpunkte:

  • Grundlagen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Mitbestimmung bei Fragen der betrieblichen Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb
  • Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung und bei Entlohnungsgrundsätzen
  • Möglichkeiten der Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Referent: Herr Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum

Die Kosten für die Veranstaltung inkl. Verpflegung werden von uns getragen. 

Anmeldung bitte bis zum 20.11.2026

 

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