Mit einem Wirtschaftsrundschreiben vom 30.07.2025 berichteten wir über die politische Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA, und die in diesem Zusammenhang ab dem 01.08.2025 geltenden neuen US-Zollsätze für in der EU hergestellte Erzeugnisse.
Die Aussage, nach der ein Großteil der Waren der Europäischen Union bei Einfuhr in die USA mit einem Zollsatz von max. 15 % belegt wird, soweit der Zollsatz (MFN-Zollsatz) nicht nach dem US-Zolltarif bereits höher ist, wird nunmehr durch eine am 31.07.2025 veröffentlichte Executive Order (Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates) von Präsident Trump bestätigt. Diese Executive Order können Sie hier abrufen.
Mit Blick auf die Anwendbarkeit der länderspezifischen Zollsätze interessant sein dürfte Absatz 3 (Sec. 3) der o. g. Executive Order. Hier wird sinngemäß darauf verwiesen, dass Umladungen von Waren, die dem Zwecke der Umgehung der neu anzuwenden Zollsätze dienen, bei Feststellung durch die US-Zollbehörden (CBP - Customs and Border Protection), in Form der Anwendung eines zusätzlichen Wertzollsatzes von 40 % (anstelle des eigentlich anwendbaren Zusatzzolls) und Geldbußen bzw. Strafen geahndet werden.
Diese Anordnung zielt u. E. im Wesentlichen auf die Angabe falscher Warenursprünge bei Einfuhr der Waren in die USA ab, wenn diese Waren aus einem anderen Land als dem Herstellungsland in die USA versandt werden.
Nach übereinstimmenden Medienberichten soll darüber hinaus die Einführung neuer Zollsätze in den USA für verschiedene Länder (darunter auch die EU), vom 01.08.2025 auf nunmehr den 07.08.2025 verschoben werden.
