Der Europäische Rat hat lt. eigener Pressemitteilung heute beschlossen, dass ab dem 01.07.2026 ein fester Zoll i.H.v. 3 EUR auf E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 EUR erhoben werden soll; diese Sendungen können, aufgrund einer Regelung in der Zollbefreiungsverordnung und mit Ausnahme weniger Waren, bisher noch zollfrei bzw. lediglich unter Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer in die Union eingeführt werden.
Konkret gelten soll die Zollerhebung ab dem 01.07.2026 für entsprechende Sendungen, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer im Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Dies umfasst 93 % aller E-Commerce-Warenströme in die EU.
Unter anderem Mustersendungen, die von den Unternehmen im Rahmen der Zollbefreiungsregelung für Kleinsendungen eingeführt werden, dürften damit vorerst nicht von der pauschalen Zollerhebung betroffen sein.
Die befristete Einführung des Zolls trägt der Tatsache Rechnung, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Verbraucher, einem hohen Maß an Betrug und Umweltbedenken führt.
Die Maßnahme unterscheidet sich von der sogenannten Handling Fee, die derzeit im Rahmen des Zollreformpakets erörtert wird. Sie soll so lange in Kraft bleiben, bis die im November 2025 vereinbarte dauerhafte Regelung für solche Pakete in Kraft tritt, insbesondere die Abschaffung der 150-Euro Zollfreigrenze.
Die Kommission wird regelmäßig prüfen, ob der Zollsatz auch auf Waren ausgeweitet werden sollte, die in die EU importiert werden und die nicht von im IOSS registrierten Händlern verkauft wurden.
