Erst kürzlich hat die EU-Kommission mit dem Omnibus-Vorschlag weitreichende Maßnahmen angekündigt, um Unternehmen regulatorisch zu entlasten. Weniger Berichtspflichten, mehr Digitalisierung, ein stärkerer Fokus auf Innovation.
Diese Maßnahmen betreffen ausschließlich klassische Berichtspflichten – und nicht die Ecodesign Regulation (ESPR) mit dem Ziel der Einführung des Digitalen Produktpasses. Digitaler Produktpass und Berichtspflichten sollten demnach getrennt voneinander bearbeitet werden.
In ihrem Competitiveness Compass von Ende Januar 2025 sieht die EU-Kommission im DPP beispielsweise die Möglichkeit zur Schaffung eines Wettbewerbsvorteils. Der DPP ist nicht dazu da, Berichtspflichten zu ersetzen, sondern ein digitales Datenmanagement-Tool, das Unternehmen effiziente, nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen kann.
Zudem ist am 11.2.2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) (EU) 2025/40 in Kraft getreten. Die meisten Regelungen gelten ab dem 12.8.2026. Auch hier zeichnet sich ab, dass die Informationen über den DPP ausgespielt werden müssen.
Gemeinsam mit dem Softwareunternehmen Narravero aus Münster starten wir ein Pilot-Projekt zum Digitalen Produktpass. Mit der sog. „Pioneer Group“ bieten wir unseren Mitglieds-Unternehmen die Möglichkeit, einen DPP für ein ausgewähltes Produkt zu erstellen und bei dieser Gelegenheit zusätzlich eine Analyse des notwendigen Produkt-Daten-Umfelds sowie eine High-Level-Roadmap zur DPP-Umsetzung in Abstimmung mit der jeweiligen Produktion des Unternehmens zu erhalten. Damit sind Sie gut vorbereitet, wenn der DPP dann verpflichtend wird.
Eine ausführlichere Beschreibung sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie in unserem Nachhaltigkeits-Rundschreiben vom 24.02.2025. Bei Interesse am Thema rufen Sie gerne an: 0251 53000-57 oder mailto: anke.herbst@textil-bekleidung.de

