Bundesregierung legt Entwurf des Aktionsplans "Nachhaltigkeit" vor


Die Bundesregierung hat den Entwurf ihres Aktionsplans Nachhaltigkeit veröffentlicht und Verbände sowie weitere Stakeholder zur Stellungnahme eingeladen. Der Aktionsplan enthält keine neuen gesetzlichen Vorgaben, gibt jedoch die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung für die kommenden Jahre vor. 

Mit Schreiben vom 16. Juli 2026 hat das Bundeskanzleramt die Beteiligungsfassung des Aktionsplans „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ veröffentlicht und Verbände, Unternehmen sowie weitere Stakeholder eingeladen, bis zum 3. August 2026 Stellung zu nehmen. Den Entwurf des Aktionsplans sowie das Einladungsschreiben des Bundeskanzleramtes stellen wir Ihnen als Anlagen zur Verfügung. 

Der 26-seitige Aktionsplan konkretisiert die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und soll die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung stärker auf Umsetzung, Wirkung und Bürgernähe ausrichten. Er umfasst 19 ressortübergreifende Missionen, die überwiegend bis zum Ende der Legislaturperiode beziehungsweise bis 2029 oder 2030 umgesetzt werden sollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Modernisierung des Staates, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, der Bürokratieabbau sowie die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. 

Wesentliche Inhalte des Aktionsplans: 

Nachhaltigkeit als Bestandteil der Gesetzgebung 

Die Bundesregierung beabsichtigt, Nachhaltigkeitsaspekte künftig systematisch im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Hierzu soll die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) weiterentwickelt und als verbindlicher Bestandteil der Gesetzesfolgenabschätzung verankert werden. Gleichzeitig soll die Prüfung praxisnah ausgestaltet werden und dazu beitragen, Bürokratie abzubauen sowie Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen. 

Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Die Bundesregierung beabsichtigt, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an die europäischen Vorgaben anzupassen und als kostenloses digitales Berichterstattungstool weiterzuentwickeln. Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsdaten künftig nach dem „Once‑only“‑Prinzip nur einmal erfassen und anschließend für verschiedene regulatorische und marktbezogene Anforderungen nutzen können. Ziel ist es außerdem, Doppelberichterstattung zu vermeiden und Schnittstellen zum Finanzsektor aufzubauen. Darüber hinaus sollen Synergien zwischen dem freiwilligen europäischen Berichtsstandard (VS) und EMAS geprüft werden. 

Nachhaltige globale Textillieferketten 

Erstmals enthält der Aktionsplan eine eigenständige Mission zur Förderung nachhaltiger globaler Textillieferketten. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern, zur Unterstützung nachhaltig wirtschaftender Unternehmen sowie zur Weiterentwicklung des Grünen Knopfs und der Informationsplattform Siegelklarheit. 

Bis 2030 soll der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien in der Bundesverwaltung auf mindestens 80 Prozent steigen. Zudem soll Siegelklarheit um mindestens zwei weitere Produktgruppen erweitert und der Grüne Knopf um mindestens zwei zusätzliche Schwerpunktthemen weiterentwickelt werden. 

Unterstützung bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten 

Im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten kündigt die Bundesregierung keine neuen gesetzlichen Anforderungen an. Stattdessen sollen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP W+MR) 2026–2031 freiwillige Unterstützungsangebote und praxisnahe Hilfestellungen für Unternehmen ausgebaut und besser aufeinander abgestimmt werden. 

Nachhaltige öffentliche Beschaffung 

Mit zwei Missionen soll die nachhaltige öffentliche Beschaffung weiterentwickelt werden. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen eine Wissensdatenbank für Beschaffungsstellen aufgebaut sowie ein Katalog standardisierter Nachhaltigkeitsanforderungen für öffentliche Einkaufsplattformen entwickelt werden. Ziel ist es, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen künftig einfacher identifizieren und beschaffen zu können. 

Kreislaufwirtschaft und Reparatur 

Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung an, noch in dieser Legislaturperiode die Einführung eines Reparaturgesetzes sowie eines bundesweiten Reparaturbonus zu prüfen und die europäische Right-to-Repair-Richtlinie umzusetzen.

Bewertung durch unseren Dachverband textil+mode

Der Aktionsplan enthält keine neuen gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorgaben, sondern beschreibt die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode. Die einzelnen Missionen sind derzeit noch überwiegend strategisch formuliert und enthalten vielfach noch keine konkreten Maßnahmen oder Umsetzungsschritte. Ihre praktische Bedeutung wird sich daher erst mit der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung zeigen. Unser Dachverband textil+mode wird sich mit einer Stellungnahme in das Beteiligungsverfahren einbringen und den weiteren Prozess eng begleiten. 

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