Während die EU im Omnibus-I-Verfahren die Lieferkettenrichtlinie deutlich vereinfacht hat, bleibt die Bundesregierung bei minimalen Änderungen. Vor der morgigen (Freitag) ersten Lesung des Lieferkettengesetzes im Bundestag betont Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes textil+mode: „Die bisher vorgesehenen Anpassungen sind leider reine Symbolpolitik. Die Abschaffung der Berichtspflichten bringt kaum Entlastung, weil die Sorgfaltspflichten und Dokumentationspflichten unverändert bestehen bleiben. Das Arbeitsministerium selbst spricht von vier Millionen Euro weniger Bürokratiekosten – das sind gerade einmal 800 Euro pro betroffenem Unternehmen – peinlich. So wird uns die Wirtschaftswende nicht gelingen. Unsere mittelständische Industrie braucht endlich Planungssicherheit und weniger Bürokratie, nicht zusätzliche Belastungen. Wenn die Bundesregierung die EU-Erleichterungen nicht übernimmt, droht dem deutschen Mittelstand ein weiterer massiver Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Konkurrenten. Ein europäischer Flickenteppich wäre für global integrierte Branchen wie Textil und Mode ein gravierender Rückschritt.“
Nach Überzeugung des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie muss das deutsche Lieferkettengesetz ausgesetzt werden, bis die neuen Vorgaben der Europäischen Lieferkettenrichtlinie 2029 für Unternehmen ab 5 000 Mitarbeiter in Kraft treten. Die Europäische Lieferkettenrichtlinie muss eins zu eins, das heißt ohne „gold plating“ und so bürokratiearm wie möglich in nationales Recht umgesetzt werden.
15.01.2026
