Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung – Webinar mit Rechtsexperten geplant


Die Bundesregierung beabsichtigt, die Verfahren zur Beschaffung bei der Bundeswehr zu beschleunigen. Der Entwurf des Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG) befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Es bündelt zahlreiche Sonderregelungen in einem eigenständigen Gesetz. 

Auf die Textilindustrie kommen mit dem Gesetz, sofern es verabschiedet wird, einige Veränderungen zu. Im Ergebnis schafft der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten der beschleunigten Bundeswehrbeschaffung. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Mechanismen teilweise kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen. 

Das BwPBBG soll auf sämtliche Bedarfe der Bundeswehr angewandt werden, auch auf Beschaffungen für Streitkräfte anderer EU-/EWR-Staaten. Damit fallen nunmehr alle Produktgruppen unter die Vergabesonderregelungen der Bundeswehr, beispielsweise auch Verbandsmaterial. Dies kann neue Auftragsmöglichkeiten für Mitgliedsfirmen erschließen. 

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung von Vergabeverfahren vor: 

  • Eine zentrale Neuerung ist die erleichterte Möglichkeit von Direktvergaben, wenn sicherheitsrelevante Interessen der NATO bzw. der europäischen Verteidigungsfähigkeit betroffen sind.
  • Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb werden erweitert – etwa, wenn Fristen nicht eingehalten werden können bei besonderer Dringlichkeit oder bei technischen Alleinstellungsmerkmalen, die für die Interoperabilität mit NATO- und EU-Partnern erforderlich sind.
  • Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt das Vergabeverfahren auf Bewerber oder Bieter beschränken, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind. Nur diese sind in einem Nachprüfungsverfahren antragsbefugt. 

Insbesondere problematisch für unsere Branche könnten folgende Punkte sein: 

  • Die Pflicht zur Losaufteilung bei Vergaben wird bis 2030 ausgesetzt, um Großprojekte ohne Verzögerung umsetzen zu können.
  • Künftig dürfen auch Vergabeverfahren ohne gesicherte Haushaltsmittel eingeleitet werden. Bieter tragen dabei das Risiko einer späteren Aufhebung des Verfahrens.
  • Der Rechtsweg wird verkürzt. U. a. haben sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer keine aufschiebende Wirkung mehr, sofern die Kammer den Antrag auf Nachprüfung ablehnt. 

Das Gesetz soll ab Anfang 2026 gelten und zunächst bis 2035 befristet sein. 

Zu Ihrer Information fügen wir den Gesetzentwurf und die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zum Entwurf anbei. 

Unser Dachverband textil+mode fragt vor diesem Hintergrund nach, ob Interesse an einem Workshop mit einem Vergaberechtsspezialisten zu diesen Themen besteht. Einige der Unternehmen aus der Branche beteiligen sich schon seit vielen Jahren an der öffentlichen Vergabe im Rahmen der Bundeswehrbeschaffung. Ziel dieses Workshops soll es sein, weitere Mitgliedsunternehmen zu befähigen, auch unter den neuen Bedingungen an Beschaffungsverfahren erfolgreich teilzunehmen. 

Bitte geben Sie uns bis spätestens zum 14. August 2025 Rückmeldung (E-Mail: m.mevenkamp@textil-bekleidung.de), ob

  • Sie an einem Workshop Interesse haben und
  • einen Hinweis auf besondere Rechtsfragen, die in diesem Zusammenhang angesprochen werden sollten. 

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne folgende Mitarbeiter bei t+m zur Verfügung:

Gesche Hanken 
Leitung Recht & Steuern
fon +49 30 726220-29
ghanken@textil-mode.de

Elmar Sulk
Kreislaufwirtschaft und politischer Consultant
fon +49 30 726220-47
esulk@textil-mode.de