Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat verschiedene Vereinfachungen der Verpflichtungen nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bekanntgegeben. So besteht u. a. für Unternehmen, die im Veröffentlichungszeitraum ihren durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch auf weniger als 2,5 GWh/a senken, keine Verpflichtung mehr, einen Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG zu erstellen und zu veröffentlichen.
In den Jahren 2023 und 2024 hatten wir über aktuelle Entwicklungen beim Energieeffizienzgesetz (EnEfG) berichtet.
Nunmehr wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Vereinfachungen der Dokumentation und des Nachweises der Verpflichtungen nach EDL-G und §§ 8 und 9 EnEfG bekanntgegeben.
Es wurden für die Prüfung der Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG und Rückmeldung im Rahmen der Stichprobenkontrollen nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG mehrere Erleichterungen eingeführt.
Die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Umsetzungspläne identifizierten Maßnahmen erfolgt stichprobenartig und konzentriert sich auf nicht wirtschaftliche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle wirtschaftlichen Maßnahmen im Umsetzungsplan berücksichtigt wurden. Für diese Stichprobenprüfung wurde der Umfang wie folgt festgelegt: es ist erforderlich, dass mindestens fünf Maßnahmen oder 40 Prozent der nicht aufgenommenen Maßnahmen einer Prüfung unterzogen werden.
Zusätzlich sind nicht wirtschaftliche Maßnahmen, die eine Endenergieeinsparung von mehr als fünf Prozent des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens erreichen, im Rahmen der Stichprobe zu prüfen. So wird gewährleistet, dass Maßnahmen mit erheblichem Energieeinsparpotenzial nicht unbeabsichtigt ausgeschlossen werden.
Für Unternehmen, die im Veröffentlichungszeitraum ihren durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch auf weniger als 2,5 GWh/a senken, besteht keine Verpflichtung mehr, einen Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die folgenden Dokumente wurden entsprechend angepasst:
„Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“
„Ausfüllhilfe elektronisches Rückmeldeformular“
Weitere Einzelheiten zur Ankündigung der BAFA finden Sie hier.
Alle Dokumente stehen für Sie im Extranet zur Verfügung:
“Mitgliederbereich → Muster, Arbeitshilfen, Informationen → Umwelt/Nachhaltigkeit/Energie → Energie → Energieeffizienzgesetz (EnEfG)”
