Ausgleichszölle auf Endlosglasfasern und Antidumpingzölle auf Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in China


Am 25.11.2025 wurden im Amtsblatt der EU zwei Durchführungsverordnungen (DVO) zur Änderung bestehender DVO hinsichtlich geltender Antisubventions- und Antidumpingmaßnahmen bei der Einfuhr von Glasfaserwaren mit Ursprung in China veröffentlicht. 

Ausgleichszölle

Mit der DVO (EU) 2025/2328 v. 24.11.2025 wurden Änderungen der DVO (EU) 2021/328 v. 24.02.2021 im Bereich der Ausgleichszölle auf die Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfasern vorgenommen. 

Konkret geht es dabei um die Neufassung der bisherigen Tabelle 1 in Artikel 1 Abs. 2 der DVO (EU) 2021/328, die die betroffenen Hersteller und entsprechend zu erhebende Ausgleichszölle aufführt. 

Die von den Ausgleichszöllen betroffenen Erzeugnisse ergeben sich aus Artikel 1 Abs. 1 der DVO (EU) 2021/328.

Antidumpingzölle

Die DVO (EU) 2025/2337 v. 24.11.2025 zur Änderung der DVO (EU) 2023/1452 v. 13.07.2023 wiederum sieht eine Änderung bei den Antidumpingzöllen auf bestimmte Waren aus Endlosglasfaserfilamenten vor. 

Der betroffene Warenkreis definiert sich aus Artikel 1 Abs. 1 der DVO (EU) 2023/1452.

Konkret sieht DVO (EU) 2025/2337 eine Änderung der Tabelle 1 aus Artikel 1 Abs. 2 der DVO (EU) 2023/1452 (betroffene Hersteller und zu erhebende Antidumpingzölle) vor, wobei für die Hersteller allgemein eine Erhöhung der Antidumpingzölle zu verzeichnen ist. 

Darüber hinaus definiert Artikel 2 der DVO (EU) 2025/2337 Regelungen zur Aufnahme neuer ausführender Hersteller aus China in Hinblick auf die Anwendung eines gewogenen durchschnittlichen Antidumpingzollsatz für mitarbeitende, aber nicht in die Stichprobe einbezogene Unternehmen.