Das Artikelgesetz zur nationalen Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) wurde am 19. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 304) veröffentlicht und tritt am 21. Oktober 2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten abweichende Zeitpunkte des Inkrafttretens gemäß Artikel 8 des Gesetzes.
Das Artikelgesetz enthält insbesondere Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Darüber hinaus werden das Bundesberggesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Umweltauditgesetz sowie die 9. BImSchV geändert.
Die begleitende Mantelverordnung steht noch aus. Der Bundesrat hatte dieser am 25. September 2026 mit Maßgaben zugestimmt, die noch von der Bundesregierung bestätigt werden müssen. Die Mantelverordnung umfasst unter anderem Änderungen der 4. BImSchV sowie die Einführung der neuen 45. BImSchV. Mit einem Inkrafttreten wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ebenfalls noch ausstehend ist die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Textil-BVT-Schlussfolgerungen (VwV TXT).
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
Weiterführende Information:
Das Gesetz zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (BGBl. 2026 I Nr. 304) ist im Bundesgesetzblatt abrufbar.


