Arbeitsrechtliche Folgefragen wegen des Krieges im Nahen Osten


Angesichts der Krisensituation im Nahen Osten stellen sich unter Umständen arbeitsrechtliche Fragen zum Umgang mit Beschäftigten, die sich in der Region im Urlaub befanden und kriegsbedingt nicht bzw. nicht rechtzeitig vor Urlaubsablauf nach Deutschland zurückkehren können.

Zum anderen sind bzw. werden Beschäftigte auch in der Krisenregion auf Veranlassung ihrer Arbeitgeber tätig. Insoweit stellt sich die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigten zur Erbringung der Arbeitsleistung in den Krisenländern verpflichtet sind und welche Fürsorgepflichten Arbeitgeber treffen.

In der beiliegenden Ausarbeitung gibt die unsere Landesvereinigung rechtliche Hinweise zum Umgang mit Beschäftigten, die nicht rechtzeitig aus ihrem Urlaub in der Krisenregion nach Deutschland zurückreisen konnten. Des Weiteren wird dargestellt, welche Rechte für Beschäftigte bestehen, die in den Ländern der Krisenregion für ihren Arbeitgeber tätig sind.