Arbeitsrecht Auf den Punkt. Online-Seminar am 18. März 2026 (14:00 bis 15:00 Uhr) „Änderung von Arbeitsbedingungen“


Referent: Ass. jur. Dr. Eckbert Schipprowski

Einführung in die Thematik

Der Arbeitsvertrag bildet in rechtlicher Hinsicht die Grundlage für das Arbeitsverhältnis und regelt zusammen mit anderen Gestaltungsfaktoren, wie z. B. Gesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, die Arbeitsbedingungen. Diese sind indes kein „status quo“, sondern müssen von Zeit zu Zeit geänderten Anforderungen angepasst werden. Arbeitgeber sind insoweit vor allem daran interessiert, Optionen zu nutzen, die es ihnen ermöglichen, flexibel und einseitig zu agieren und auf diesem Wege Neuerungen verbindlich umzusetzen. Hierfür stellt ihm das Arbeitsrecht ein reichhaltiges Repertoire an Änderungsinstrumenten zur Verfügung, die sich auf unterschiedliche Konditionen beziehen (z. B.: dauerhafte Reduzierung des Entgelts oder Wegfall einer Zulage, vorübergehende Zuweisung einer höherwertigen und besser dotierten Tätigkeit, etc.) und demnach auch unterschiedliche Voraussetzungen haben. In diesem Seminar soll aufgezeigt werden, was bereits bei der Arbeitsvertragsgestaltung zu beachten ist, welche Spielregeln für die einzelnen Änderungsmöglichkeiten gelten und wie diese optimal umgesetzt werden können.

Beachten Sie bitte, dass dieses Seminar und unsere Online-Schulung, die am 22. April 2026 stattfindet, mit dem Titel „Voraussetzungen und Grenzen des Direktionsrechts“ thematisch aufeinander aufbauen.

Themenschwerpunkte

Im Rahmen des Online-Seminares werden wir uns u.a. folgenden Themen widmen:

  • Übersicht über die einzelnen Gestaltungoptionen auf kollektiv- und individualrechtlicher Ebene, wie z. B.: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Änderungsvertrag, Änderungskündigung, Widerrufsvorbehalte, Befristungsabreden, etc.
  • Änderung von Arbeitskonditionen per Gesetz und Urteil
  • Grundsätze einer einvernehmlichen Neugestaltung
  • Voraussetzungen einer Änderungskündigung (Abgrenzung zum Direktionsrecht)
  • Anforderungen an die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen
  • Ablösung vertraglich geregelter Konditionen durch Betriebsvereinbarung
  • Möglichkeiten und Grenzen von Widerrufsvorbehalten

Anmeldung (bitte bis zum 16.03.2026)