Wie Sie sicherlich den Pressemeldungen der letzten Tage haben entnehmen können, haben sich die Europäische Union und die USA, im Rahmen eines Treffens zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump in Schottland, in wesentlichen Punkten auf ein Abkommen über Zölle und Handel einigen können. Die Gefahr hoher Zusatzzölle auf EU-Erzeugnisse bei der Einfuhr in die USA scheint somit vorerst gebannt.
Aktuell sind noch nicht alle Details des „Deals“ bekannt, bzw. nach unserer Kenntnis auch noch nicht ausverhandelt. Entsprechend liegt auch noch kein konkreter Abkommenstext vor (Stand 30.07.2025, 12 Uhr). Die wichtigsten Eckpunkte, insbesondere in Hinblick auf die in den USA anwendbaren Einfuhrzölle, möchten wir Ihnen gerne aber nachfolgend mitteilen.
- Mit Wirkung zum 01.08.2025 soll bei Einfuhr in die USA für die überwiegende Mehrheit der Erzeugnisse – und damit auch für Textil- und Bekleidungserzeugnisse – aus der EU ein Zollsatz von 15 % eingeführt werden. Eine entsprechende Excecutive Order will Präsident Trump bis zum 01.08.2025 unterzeichnen.
- Der Zollsatz i. H. v. 15 % ist kein Zusatzzoll auf den bereits geltenden Drittlandszollsatz (MFN-Zollsatz) nach dem US-Zolltarif, sondern soll ein „All-inclusive“-Zollsatz sein und damit eine Obergrenze darstellen.
- Höhere Zölle für einzelne Erzeugnisse kommen nur zur Anwendung, wenn diese bereits nach geltendem US-Zolltarif als regulärer Drittlandszollsatz zur Anwendung kommen.
- Für PKW und KFZ-Teile, für die derzeit ein Zollsatz von bis zu 25 % und ein zusätzlicher MFN-Zoll von 2,5 % angewendet werden, soll die Obergrenze von 15 % ebenfalls gelten.
- Die Obergrenze von 15 % gilt auch für etwaige künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter
- Für bestimmte strategische Produkte (EU-Flugzeuge und -Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika oder natürliche Ressourcen) werden die US-Zölle zum 01.08.2025 wieder auf das Niveau von vor Januar 2025 abgesenkt.
- Für Stahl-, Aluminium- und Kupfererzeugnisse sollen die Zölle von 50 % (nach Angaben der Trump Administration) erhalten bleiben. Hingegen geht die EU, nach eigenen Aussagen, von einer Absenkung aus.
- Der Zollsatz i. H. v. 15 % ist kein Zusatzzoll auf den bereits geltenden Drittlandszollsatz (MFN-Zollsatz) nach dem US-Zolltarif, sondern soll ein „All-inclusive“-Zollsatz sein und damit eine Obergrenze darstellen.
- Die EU-Zölle auf Industriegüter aus den USA sollen abgeschafft werden
- Für bestimmte US-amerikanische Fischereierzeugnisse und nicht sensible Agrarerzeugnisse soll eine Marktöffnung erfolgen
Zu den wesentlichen Punkten hat die Europäische Kommission Q&As (Questions and Answers) veröffentlicht; diese können Sie in der englischen Originalversion oder auch in einer deutschen Übersetzung abrufen.
Information von US-Seite finden sich in einem Fact Sheet, welches das Weiße Haus auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Dieses kann hier abgerufen werden.
Zu beachten ist, dass die jeweils getätigten Aussagen in Teilen voneinander abweichen, entsprechend – auch vor dem Hintergrund eines (noch) fehlenden konkreten Abkommens – rechtlich nicht bindend sind.
Unklar ist darüber hinaus aus unserer Sicht momentan insbesondere auch noch, wie genau der Ursprung der Waren – für die dann die länderspezifischen Zölle zur Anwendung kommen sollen – zu bestimmen, und insbesondere ggf. auch nachzuweisen ist. Bisher war davon auszugehen, dass für die Anwendung der jeweiligen Sonderzölle / Zusatzzölle der nach den US-Regeln ermittelte Ursprung ausschlaggebend ist. Ob dies auch weiterhin der Fall ist und hierauf auch konkret im (noch nicht vorliegenden) Abkommenstext eingegangen wird, bleibt abzuwarten. Soweit erforderlich werden wir hierzu nachfolgend gesondert informieren.
