Aktuelle Entwicklungen zur Abfallrahmenrichtlinie sowie der erweiterten Herstellerverantwortung für Konsumtextilien (EPR)


Wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (WFD) und der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Konsumtextilien informieren: 

Verschiebung der Plenarabstimmung im EU-Parlament 

Die ursprünglich für Juni 2025 vorgesehene Plenarabstimmung zur finalen Verabschiedung der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie wurde auf voraussichtlich 6. Oktober 2025 verschoben. Die sogenannte „Green-Light-Prozedur“ wurde derzeit ausgesetzt, rechtliche Rückfragen sind weiterhin ungeklärt, und der Legal-Review-Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 

Weitere Informationen zu den Gründen der Verzögerung liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Auch der europäische Branchenverband EURATEX hat diesbezüglich keine weiterführenden Erkenntnisse. Trotz dieser Verzögerungen bleiben die vorgesehenen Umsetzungsfristen nach finaler Verabschiedung bestehen: 

  • 30 Monate für die operative Umsetzung der EPR in den Mitgliedstaaten
  • 20 Monate davon zur Integration in das jeweilige nationale Recht 

Trilog-Einigung erzielt – nächste Schritte 

Am 18. März 2025 hat der ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments den Trilog-Kompromiss zur WFD offiziell angenommen. Der konsolidierte Richtlinientext enthält verbindliche Vorgaben zur Finanzierung der gesamten Textilabfallkette – von Sammlung über Sortierung bis hin zum Recycling. 

Stimmen aus der Abfallwirtschaft – Dringlichkeit wächst 

Aus der abfallwirtschaftlichen Praxis wird der Ruf nach einer zeitnahen Einführung der EPR-Systeme für Textilien zunehmend lauter. Insbesondere Sammler und Sortierer von Alttextilien warnen vor gravierenden Auswirkungen auf ihre Sammel- und Sortierinfrastruktur. 

Die Akteure der Textilabfallwirtschaft sehen sich aktuell mit mehreren strukturellen Herausforderungen konfrontiert: 

  • Steigende Energie- und Personalkosten, die den wirtschaftlichen Betrieb belasten
  • Rückläufige Nachfrage nach Secondhand-Textilien, insbesondere auf afrikanischen Märkten
  • Wachsende Konkurrenz durch Ultra-Fast-Fashion, die zum Teil günstiger erhältlich ist als Gebrauchtkleidung aus Europa 

Ohne eine finanzielle Beteiligung der Hersteller und Inverkehrbringer über EPR-Gebühren wird vor einem möglichen Zusammenbruch bestehender Sammel- und Verwertungssysteme gewarnt. 

Wir halten Sie weiterhin informiert - bei Fragen steht wir Ihnen oder Herr Stracke von unserem Dachverband textil+mode gerne zur Verfügung (Jonas Stracke/Leitung Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz; fon +49 30 726220-28; jstracke@textil-mode.de).