Zollseminar „Warenursprung und Präferenzen“


Wir laden Sie herzlich zu folgendem Zollseminar ein: 

„Warenursprung und Präferenzen“ 
am Mittwoch, den 24. September 2025 von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
in unserer Hauptgeschäftsstelle Münster.

Referent: 
Till Kramer, Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V

Zielgruppe:

Abteilungsleiter und Mitarbeiter für Zoll, Einkauf, Vertrieb und Produktion, die im Unternehmen mit Ursprungsfragen betraut sind bzw. sich mit der Ausstellung ausgehender, oder Anforderung und Prüfung eingehender Ursprungsnachweise, wie bspw. EUR. 1 oder Lieferantenerklärungen befassen müssen. 

Seminarinhalt:

Die Bestimmung des Ursprungs einer Ware bildet die Basis für wichtige unternehmerische Entscheidungen in Einkauf, Produktionsplanung, Kalkulation und Vertrieb.

Entscheidend ist dabei eine korrekte Differenzierung der unterschiedlichen Ursprungsbegriffe sowie das Wissen über die richtige Ermittlung insbesondere des Präferenzursprungs.

Das Seminar beschäftigt sich mit den grundlegenden Begriffen und Regeln des Warenursprungs- und Präferenzrechts. Es soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, die wichtigsten ursprungsrechtlichen Bestimmungen bei Bezug und Lieferung von Waren in Verbindung mit der notwendigen Nachweisführung sicher zu handhaben.

Die Regelungen des Ursprungsrechts werden im Seminar in wesentlichen Teilen am in der sog. Pan-Euro-Med-Zone geltenden Ursprungsrecht dargestellt. Hierbei wird kurz auch auf die im Jahr 2025 geltenden Übergangsbestimmungen zwischen dem noch geltendem (alten) Regelwerk und dem (ab 2026 alleinig geltenden) revidierten Regelwerk eingegangen. 

Wir freuen uns, wenn das Seminar Ihr Interesse findet.

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich am besten bis zum 15.09.2025 unter folgendem Link an. 

Themenplan:

  • Nichtpräferenzieller Ursprung
  • Präferenzieller Ursprung
    • Grundlagen
    • Verarbeitungsliste
    • Toleranzen
    • Kumulierung
    • Nachweis des präferenziellen Ursprungs
      • Lieferantenerklärungen
      • förmliche Nachweise
      • Erklärungen des Ausführers
      • Aufbewahrung / Dokumentation
    • verbindliche Ursprungsauskunft (vUA)