Im Anschluss an unser Seminar im März 2025 veranstalten wir darauf aufbauend eine weitere Grundlagenschulung. Die Themen der eintägigen Veranstaltung sind:
- Umgang mit langzeiterkrankten Mitarbeitenden
Das Thema Langzeitkrankheit ist für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung. Ist ein Arbeitnehmer langzeitkrank stellen sich vielfältige Fragen, u.a. auch zu den Rechten und Pflichten für den Arbeitgeber und den betroffenen Arbeitnehmer. Zudem gilt es unter Hinzuziehung verschiedener Beteiligter, wie z. B. dem Betriebsarzt, abzuklären, wann mit einer Genesung zu rechnen ist und welche Änderungen des Arbeitsplatzes ggf. zu veranlassen sind.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM ist ein Instrument, das Arbeitnehmer nach einer krankheitsbedingten Phase helfen soll, künftig nicht mehr bzw. nicht in diesem Umfang zu erkranken, in dem z. B. die betrieblichen Ursachen von Erkrankung erörtert werden. Unter diesem Tagungspunkt werden anhand von Praxisbeispielen die gesetzliche Grundlagen, die Grundprinzipien des BEM und dessen betriebliche Umsetzung im Unternehmen aufgezeigt.
- Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Ist ein Arbeitnehmer krank, wird dies regelmäßig durch eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert. Diesem Attest kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu, so dass der Arbeitgeber grds. zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist Allerdings gibt es auch Umstände, unter denen der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann. Wann genau das der Fall ist und wann nicht und welche Besonderheiten weiter zu beachten sind, erfahren die Teilnehmer im Rahmen dieses Seminars.
Referent: Herr Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum
Herr Vollrath verfügt nicht nur über langjährige Erfahrungen und fundiertes Fachwissen im Hinblick auf die Schulung von Betriebsratsmitgliedern, sondern auch über die fachliche und didaktische Kompetenz, um den Teilnehmern die arbeitsrechtlichen Seminarinhalte anschaulich zu vermitteln. Zudem fungiert Herr Vollrath als Vorsitzender in mitbestimmungsrechtlichen Einigungsstellenver- fahren und kann daher den Teilnehmern aufzeigen, wie etwaige Konfliktsituationen konstruktiv und rechtlich korrekt gelöst werden.
Die Kosten für die Veranstaltung inkl. Verpflegung werden von uns getragen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 begrenzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ggf. die Anmeldung auf zwei Teilnehmer pro Unternehmen beschränken müssen.
Anmeldung bitte bis zum 17.10.2025

