Zielgruppe: Mitarbeitende im Personalwesen, Personal- und Betriebsleiter*innen
Kurzarbeit hat sich seit Langem als ein gutes Instrument für konjunkturelle Heraus- forderungen bewährt und wird nach unserer Einschätzung künftig eine Möglichkeit sein, personelle Anpassungsmaßnahmen zu vermeiden. Angesichts der anhaltenden Aktualität dieses Themas haben wir uns dazu entschlossen auch im Jahr 2026 ein Seminar durchzuführen.
Gegenstand des Seminars ist das konjunkturelle Kurzarbeitergeld, das als eine staatlich finanzierte Entgeltersatzleistung einen Teil des durch die Kurzarbeit entstandenen Lohnausfalls abdeckt und so Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bei konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall absichern soll.
Das Seminar beleuchtet dabei die Punkte, die aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit erfüllt sein müssen, damit Kurzarbeitergeld gewährt werden kann. Wann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wird in den §§ 95 ff. SGB III geregelt. Voraussetzungen hierfür sind:
- Ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
- Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
- Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
- Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit
Aber was bedeutet das genau? Und wie verhält es sich mit dem Abbau von Arbeitszeitguthaben und dem Aufbau von Minusstunden im Kontext der Vermeidbarkeit von Kurzarbeit? Auf diese und viele weitere Fragen geht das Seminar ein.
Referenten:
Herr Jens Hüning, Teamleiter im Operativen Service, Agentur für Arbeit Bochum Geschäftsstelle Münster und
Herr Stefan Gehrmann, Bereichsleiter im Operativen Service, Agentur für Arbeit Bochum, Geschäftsstelle Rheine
Melden Sie sich hier an.
