„Berechnung der Jahressonderzahlung in der Nordwestdeutschen Textilindustrie“


Besteht ein Anspruch auf Jahressonderzahlung, wenn ein Mitarbeiter erst während des Jahres eingestellt worden ist oder während des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Wie sind Fehlzeiten bei der Berechnung zu berücksichtigen? Was ist bei Kurzarbeit oder Elternzeit? 

 

Solche und ähnliche Fragen stellen sich regelmäßig im Herbst eines jeden Jahres, wenn die Berechnung und Auszahlung der tariflichen Jahressonderzahlung anstehen. Wie bereits im vergangenen Jahr, möchten wir uns in diesem Seminarabschnitt daher noch einmal grundsätzlich den Voraussetzungen des Anspruchs auf tarifliche Jahressonderzahlung in der Textilindustrie und dem Verfahren der Berechnung widmen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Tarifbereich Westfalen/(ehem. Reg.Bez.) Osnabrück. 

 

Bitte melden Sie sich hier an.

 

Unsere Seminarreihe "ARBEITSRECHT Auf den Punkt." geht anschließend in die Pause und startet voraussichtlich im März 2026.