Informationen für die Textil- und Bekleidungsindustrie
Rundschreiben - Bereich Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unseren Rundschreiben informieren wir im leicht handhabbaren Newsletter-Format über vielfältige Themen aus den verschiedenen Arbeitsbereichen unseres Verbandes.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in den einzelnen Abteilungen oder die konkret angegebenen Kontaktpersonen.

Wenn Sie die einzelnen Beiträge anklicken ("Weiterlesen"), gelangen Sie aus Sicherheitsgründen beim ersten Mal auf die Anmeldeseite unserer Homepage. Wenn Sie Ihre Anmeldedaten verlegt haben, wenden Sie sich bitte an Frau Mevenkamp (E-Mail: m.mevenkamp@textil-bekleidung.de). 

Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu unseren aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Walter Erasmy
Hauptgeschäftsführer


Fokusthema
Die EU-Kommission will das vom Rat im Januar 2026 gebilligte EU-Mercosur-Freihandelsabkommen zur vorläufigen Anwendung bringen.
Aktuelle Themen
Nach der Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien durchläuft das Abkommen aktuell die rechtliche Prüfung durch die Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Jetzt hat sie den Abkommenstext auf Ihrer Webseite veröffentlicht.
Die mit uns kooperierende Rechtsanwaltskanzlei Luther hat einen umfangreichen Newsletter veröffentlicht, in dem die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf Unternehmen insbesondere hinsichtlich der Vertragsbeziehungen erläutert werden.
Vom 4. – 6. August 2026 findet die Techtextil North America in Raleigh, USA, statt. Für die deutsche Firmengemeinschaftsausstellung liegen jetzt die Details zur Anmeldung vor. Bitte beachten Sie die Frist zur Anmeldung: 3. April 2026.
Der Umweltwirtschaftspreis.NRW würdigt in diesem Jahr erneut kleine und mittlere Unternehmen, die wirtschaftlichen Erfolg mit Umwelt- und Klimaschutz verbinden.
Am 3. März 2026 hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für einige ihrer Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten.
Im Ruhestand freiwillig weiterarbeiten und dabei hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen.
Nach einer dreijährigen Übergangszeit wird ab dem 14. Dezember 2027 die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Richtlinie (EU) 2019/1937, Forced Labour Regulation (FLR)) wirksam.
In der Anlage fügen wir die Ausgabe 02.2026 des Konjunkturberichts unseres Gesamtverbandes textil+mode bei.
In der Anlage finden Sie die Ausgabe der Rohstoffpreise für Februar 2026.
Verband der Nordwestdeutschen
Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
Geschäftsführung:
Dr. Walter Erasmy - Hauptgeschäftsführer / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
V.i.S.d.P.: Oliver Teuteberg
Eingetragen im Vereinsregister Nr. 1520
beim Amtsgericht Münster