Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verabschiedet und wird voraussichtlich bereits im Juni in Kraft treten. Unternehmen ab 50 Beschäftigte müssen somit demnächst eine interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) einrichten. Die internen Meldestellen sollen geeignete Meldekanäle betreiben, eingehende Hinweise vertraulich und fristwahrend bearbeiten und erforderlichenfalls angemessene Folgemaßnamen ergreifen.
Im t+m- Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz und zur Ausgestaltung eines unternehmensinternen Hinweisgebersystems sowie welche Umsetzungsoptionen sich für mittelständische Textil- und Modeunternehmen besonders eignen. Sie werden ausreichend Zeit haben, den Expertinnen und Experten aus der Praxis Ihre Fragen zu stellen.
Referentinnen
Prof. Dr. Stefanie Fehr
Professorin für Compliance & Datenschutz an der Hochschule Ansbach und Lehrbeauftragte für Corporate Compliance an der Universität Kassel
Anna Dowzard
EQS Group AG