Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat angekündigt, das Prinzip der Tarifeinheit im Betrieb aufzugeben. Aus diesem Grund haben die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vorgeschlagen, die Tarifeinheit im Tarifvertragsgesetz gesetzlich zu regeln. Dazu hat der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen, Dr. Luitwin Mallmann, in Düsseldorf erklärt: „Die Tarifeinheit im Betrieb muss gewährleistet werden. Sie ist einer unser großen Standortvorteile in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen.“ Die durch die Tarifeinheit erzeugte Friedenspflicht gebe den Betrieben Planungssicherheit und schütze so vor unvorhergesehenen Arbeitskämpfen.
Der gemeinsame Regelungsvorschlag von BDA und DGB sieht vor:
- Bei sich überschneidenden, konkurrierenden Tarifverträgen hat derjenige Vorrang, an den die meisten Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden sind.
- Während seiner Laufzeit gilt die Friedenspflicht, und zwar für sämtliche Gewerkschaften. Erst danach können sie ihre Forderung geltend machen und Arbeitskämpfe führen.
- Den Unternehmen bleibt es unbenommen, einvernehmlich mit unterschiedlichen Gewerkschaften für verschiedene Arbeitnehmergruppen Tarifverträge abzuschließen, solange sich diese nicht überschneiden. Bei einer solchen vereinbarten Tarifpluralität besteht Klarheit, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist und jede Seite weiß, was gilt.
- Verschiedene Gewerkschaften können weiterhin Tarifgemeinschaften bilden.
14.06.2010
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